Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Gerichtshof bestätigt Steuerpflicht, reduziert aber unverhältnismäßige Zuschläge: Wichtiges Urteil zur Steuer auf unbewohnbare Immobilien

4.2.2026


Der Brüsseler Gerichtshof hat in einem aufsehenerregenden Urteil vom 4. Dezember 2024 wesentliche Klarstellungen zur regionalen Steuer auf unbewohnbare oder unbewohnte Immobilien getroffen. Im Zentrum stand eine Immobilie, die 2015 wegen gravierender Mängel in das Inventar unbewohnbarer Gebäude aufgenommen wurde. Da sie dort zwölf Monate ununterbrochen verblieb, setzte die Region Flandern für das Steuerjahr 2016 eine Steuer von insgesamt 13.860 € fest – einschließlich kommunaler Zuschläge von 600 %.

Die Eigentümer fochten die Steuer an und argumentierten insbesondere, dass die kommunalen Zuschläge unverhältnismäßig und verfassungswidrig seien. Während das Gericht bestätigte, dass die Steuerpflicht an sich gerechtfertigt war – da kein fristgerechter Antrag auf Löschung aus dem Inventar gestellt wurde –, erklärte es die außergewöhnlich hohen kommunalen Zuschläge für einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip.

Die Richter stellten fest, dass zwei parallele Steuersysteme in derselben Gemeinde zu extrem unterschiedlichen Belastungen führen:
• eine kommunale Steuer von 1.300 € bei Leerstand
• rund 11.800 € kommunale Zuschläge auf die regionale Steuer

Diese Diskrepanz sei sachlich nicht gerechtfertigt und damit verfassungswidrig. Zudem erkannte der Gerichtshof an, dass die Gesamtbelastung von fast 14.000 € eine strafähnliche Sanktion darstellt und daher strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen unterliegt.

Folglich reduzierte er die geschuldete Steuer auf den regionalen Grundbetrag von 1.980 €. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass die Verwaltung korrekt gehandelt und die Eigentümer ausreichend informiert hatte. Das Urteil schafft wichtige Rechtssicherheit für Eigentümer und Gemeinden und gibt klare Leitlinien für die Ausgestaltung kommunaler Zuschläge im Bereich des Wohnungsleerstandes.