Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Besteuerung von Kapitalgewinnen in Belgien ab dem 1. Januar 2026

Neue Regeln für Aktien, Gold, Lebensversicherungen und große Beteiligungen

25.1.2026

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 führt Belgien eine umfassende Reform der Kapitalgewinnbesteuerung ein. Erstmals werden private Kapitalgewinne systematisch erfasst – unabhängig davon, ob sie aus Aktien, Edelmetallen, Fonds oder bestimmten Versicherungsprodukten stammen. Besonders relevant ist die neue Unterscheidung zwischen Beteiligungen unter 20 % und maßgeblichen Beteiligungen ab 20 %.

Ein zentrales Element der Reform ist der Bewertungsstichtag 31. Dezember 2025, der für alle Anlageklassen gilt.

1. Kapitalgewinne aus Beteiligungen unter 20 %

Private Anleger mit Beteiligungen unter 20 % bleiben zwar weiterhin von der klassischen Beteiligungsgewinnsteuer ausgenommen, doch die Reform führt eine allgemeine Kapitalgewinnsteuer ein, die bestimmte Wertsteigerungen erfasst.

Steuersatz: 10 % auf steuerpflichtige Gewinne

Ab 2026 werden steuerpflichtige Kapitalgewinne aus kleineren Beteiligungen mit einem einheitlichen Steuersatz von 10 % besteuert.

Berechnung der Gewinne

Die Berechnung erfolgt auf Basis des Werts am 31.12.2025:

  • Wertsteigerungen bis zum Stichtag bleiben steuerfrei.
  • Besteuert wird nur die Wertentwicklung ab 1.1.2026.
  • Der Stichtagswert muss vom Anleger nachweisbar dokumentiert werden.

2. Kapitalgewinne bei Beteiligungen ab 20 %

Für maßgebliche Beteiligungen gelten ab 2026 besondere steuerliche Regeln, die deutlich über die 10‑%‑Kapitalgewinnsteuer hinausgehen.

a) Steuerfreier Betrag bis 1 Mio. €

Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen ab 20 % sind:

  • bis zu 1 Mio. € steuerfrei,
  • pro Steuerpflichtigem und pro Veräußerungsvorgang.

Dieser Freibetrag soll insbesondere Unternehmern und Familiengesellschaftern einen steuerlich attraktiven Exit ermöglichen.

b) Progressiver Steuersatz oberhalb von 1 Mio. €

Gewinne, die den Freibetrag überschreiten, werden mit einem progressiven Steuersystem besteuert. Die Steuersätze steigen mit der Höhe des realisierten Gewinns und sollen sehr große Kapitalgewinne stärker belasten, ohne die Attraktivität des belgischen Wirtschaftsstandorts zu gefährden.

3. Der Stichtag 31. Dezember 2025 – entscheidend für alle Anleger

Der 31.12.2025 ist der zentrale Bewertungsstichtag für sämtliche Anlageklassen, die ab 2026 steuerpflichtig werden.

Warum ist der Stichtag so wichtig?

  • Er bildet die steuerliche Ausgangsbasis für die Gewinnermittlung.
  • Wertsteigerungen vor diesem Datum bleiben steuerfrei.
  • Ohne korrekte Bewertung drohen Schätzungen durch die Steuerverwaltung.

Was Anleger jetzt tun müssen

Anleger sollten sich von ihrer Bank, ihrem Broker oder Vermögensverwalter eine offizielle Depotbewertung per 31.12.2025 ausstellen lassen – und zwar für:

  • Aktien
  • Fonds und ETFs
  • Edelmetalle (insbesondere Gold)
  • Lebensversicherungen (Branch 21 und 23)
  • strukturierte Produkte
  • Derivate
  • sonstige Finanzinstrumente

Diese Dokumentation ist zwingend erforderlich, um spätere Steuerberechnungen korrekt und rechtssicher durchführen zu können.

4. Weitere betroffene Anlageklassen

Die Reform betrifft nicht nur Aktien, sondern auch andere Vermögenswerte, die bisher häufig als steuerfreie Anlage betrachtet wurden.

Ab 2026 steuerlich relevant sind u. a.:

  • Goldverkäufe (physisches Gold, Goldzertifikate)
  • Lebensversicherungen (insbesondere Branch‑23‑Produkte)
  • Investmentfonds und ETFs
  • strukturierte Produkte
  • Edelmetalle und Rohstoffzertifikate
  • bestimmte Derivate

Auch hier gilt: Der Wert zum 31.12.2025 ist die Grundlage für die spätere Gewinnermittlung.

5. Fazit

Die Kapitalgewinnbesteuerung ab 2026 bringt eine klare Struktur:

  • 10 %‑Steuersatz für steuerpflichtige Gewinne unter 20 % Beteiligung
  • 1 Mio. € steuerfrei bei Beteiligungen ab 20 %
  • progressive Besteuerung oberhalb dieser Schwelle
  • verbindlicher Bewertungsstichtag 31.12.2025 für alle Anlageklassen
  • Pflicht zur Dokumentation des Portfoliowerts durch Banken oder Broker

Für Anleger, Unternehmer und Familiengesellschafter ist es daher entscheidend, ihre Portfoliowerte rechtzeitig zu sichern und die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig zu planen.