Mitglied der Anwaltskammer Eupen & Westflandern – Diplom Dess in Steuer- und Unternehmensrecht
Membre du Barreau Eupen & Flandre occidentale – Diplôme Dess en droit fiscal et droit des sociétés
Lid van Balie Eupen & West-Vlaanderen – Diploma Dess in fiscaal- en ondernemingsrecht

Neue belgische Steuer auf Kapitalgewinne (10 %) ab 2026

Was ändert sich?

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Kapitalgewinne aus der normalen privaten Vermögensverwaltung grundsätzlich einer Steuer von 10 %. Bis Ende 2025 waren solche Gewinne im Privatvermögen in der Regel steuerfrei.

Wer ist betroffen?

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen unter der Steuer der juristischen Personen (z. B. VoG/ASBL, private Stiftungen)
  • Ausgenommen: bestimmte spendenberechtigte Einrichtungen

Welche Anlagen?

Aktien, Anleihen, Fonds/ETFs, Derivate, bestimmte Versicherungen (Zweig 21/23/26), Krypto‑Assets, Anlagegold.

Nicht betroffen

Sparkonten, Terminkonten sowie zweite und dritte Säule der Altersvorsorge.

Steuersätze

  • 10 %: normale Verwaltung
  • 33 %: spekulativ
  • bis 50 %: beruflich

Freibetrag

  • 10.000 € pro Jahr und Steuerpflichtigem
  • Übertrag ungenutzter Beträge bis 5 Jahre (max. 15.000 €)

Stichtag

Für vor 2026 gehaltene Anlagen gilt der Marktwert vom 31.12.2025 als steuerlicher Startwert.

Erhebung

  • Opt‑in: Bank behält 10 % ein
  • Opt‑out: Versteuerung über die Steuererklärung (Portfolio‑Verrechnung möglich)

Neue Besteuerung von Kapitalgewinnen bei Unternehmensverkäufen (ab 2026)

1. Worum geht es?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Belgien eine neue Steuer auf Kapitalgewinne.
Für Unternehmerfamilien und Mehrheitsgesellschafter von KMU/Familiengesellschaften ist besonders relevant:

Bei einer Beteiligung von mindestens 20 % kann ein progressiver, deutlich günstigerer Steuertarif angewandt werden statt der pauschalen 10 %‑Steuer.

2. Voraussetzungen für das progressive Regime

  • Beteiligung von ≥ 20 % der Aktien zum Zeitpunkt des Verkaufs
  • Verkauf durch:
    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen unter der Steuer der juristischen Personen (z. B. VoG/ASBL, private Stiftung)
  • Keine interne Veräußerung (z. B. Verkauf an die eigene Holding) – diese bleibt mit 33 % belastet.

3. Progressiver Tarif bei signifikanter Beteiligung

  KapitalgewinnSteuersatz
bis 1.000.000 €Steuerfrei
1.000.000 € – 2.500.000 €1,25 %
2.500.000 € – 5.000.000 €2,5 %
5.000.000 € – 10.000.000 €5 %
über 10.000.000 €10 %

⚠️ Der Freibetrag von 1.000.000 € ist nur einmal alle fünf Jahre nutzbar.

4. Stichtag und Bewertung

  • Für vor 2026 gehaltene Aktien gilt die Bewertung zum 31.12.2025 als steuerlicher Ausgangspunkt.
  • Maßgeblich ist die höchste der zulässigen Bewertungsmethoden (gesetzliche Formel, Vertrag, Transaktion 2025 oder externes Gutachten).

Frist für ein Gutachten: bis 31.12.2027.

Vergleichstabelle – Progressives Regime vs. 10‑%‑Regime

KriteriumProgressives Regime (≥ 20 %)Allgemeines 10‑%‑Regime
Mindestbeteiligung≥ 20 %keine
Freibetrag1.000.000 € (1× / 5 Jahre)10.000 € pro Jahr
Steuersätze0 % → 1,25 % → 2,5 % → 5 % → 10 %pauschal 10 %
ZielgruppeUnternehmerfamilien, KMU‑GesellschafterPrivatanleger
Interne Verkäufeausgeschlossen (33 %)33 %
Bewertungsstichtag31.12.202531.12.2025
Gestaltungsrelevanzsehr hoch