Schwerpunkte

Steuerrecht

Aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen erscheint das Steuerrecht wie ein undurchsichtiger Dschungel. Wir bringen Licht in dieses Dunkel.

Das Steuerrecht spielt in unzähligen Fallgestaltungen eine große Rolle, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, sei es bei der Gestaltung 
von Verträgen, im Zusammenhang von Unternehmensnachfolgen, bei der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Vertriebsmitarbeitern oder im Rahmen des Erb- / Schenkungsrechts. Sind Sie nicht gerechtfertigten Steueransprüchen der  Steuerbehörde ausgesetzt, vertreten wir Sie im Rahmen des behördlichen als auch gerichtlichen Verfahrens gegen die Steuerbehörde.

Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit Steuerberatern können wir Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer Steuer- / Mehrwertsteuererklärungen sowie bei klassischen Themen der Steuerberatung (Finanzbuchhaltung etc.) beratend zur Seite stehen.

Zu unseren Schwerpunkten gehört auch die steuerrechtliche Beratung in Bezug auf grenzüberschreitende Sachverhalte (Doppelbesteuerungsabkommen etc.).

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht zeichnet sich durch vielfältige Facetten aus, wie z.B. dem Arbeitsvertrag, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, dem Sozialversicherungsrecht etc. Unzählige zwingende Vorschriften erfordern ein besonders vorsichtiges Vorgehen bei der Eingehung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer sind im Rahmen des belgischen Arbeitsrechts besonders geschützt, was dem Arbeitgeber besondere Pflichten und Formalitäten auferlegt, die dieser im Einklang mit den arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen hat.

Die Kanzlei Chantraine & Partners hilft Ihnen ferner bei der Optimierung von Gehaltsstrukturen zur Reduzierung sozialer Lasten im Interesse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.

Beschäftigen Sie grenzüberschreitend Personal und haben in diesem Zusammenhang Fragen zur arbeitsvertraglichen Gestaltung sowie z.B. dazu, wo Sie Sozialversicherungsbeiträge  und Lohnsteuer abzuführen haben. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

 

Vertragsrecht

Der Teufel liegt oftmals im Detail. Jeder Vertragsabschluss kann Auslöser von Streitigkeiten sein, sei es im privaten oder sei es im unternehmerischen Bereich. Daher ist es umso wichtiger, eine rechtssichere Vertragsgrundlage zu schaffen, um nachträgliche Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern ggfs. auch bei der vertraglichen Rückabwicklung sowie (gerichtlichen) Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag.

Vertragliche Angelegenheiten sind dabei vielschichtig und kommen u.a. in folgenden Bereichen vor:

• Kaufvertrag;
• Dienstleistungsvertrag;
• Mietvertrag;
• Gesellschaftsvertrag;
• Anteilsübertragungsvertrag;
• Arbeitsvertrag;
• Vertriebsvertrag;
• ...

 

Zivil- und Haftungsrecht

Im weitesten Sinne handelt es sich um entstandene Schäden und die damit verbundene Frage, wer für diesen aufkommen muss.

Diese mitunter komplexen Sachverhalte erstrecken sich auf die verschiedensten Rechtsbereiche wie das Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht usw.

Es gilt, verschiedenen rechtlichen Prinzipien flexibel auf die spezifische Situation anzuwenden.

 

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