Internationales Recht
Internationales Privatrecht
Durch fortschreitende Internationalisierung treten grenzüberschreitende Sachverhalte immer häufiger auf. Hierdurch kommt es zu einer Kollision verschiedener Rechtsordnungen. Welches Recht in diesem Fall zur Anwendung kommt und welches Gericht zur Entscheidungsfindung zuständig ist, wird durch das Internationale Privatrecht bestimmt.
Berührungspunkte mit dem Internationalen Privatrecht sind sehr vielfältig, sei es bei der optimalen Vertragsgestaltung oder Beurteilung des auf einen Vertrag anwendbaren Rechts, sei es im Falle von Gerichtsverfahren mit Parteien aus verschiedenen Mitgliedsstaaten oder sei es bei grenzüberschreitender Beschäftigung von Arbeitnehmern und daraus resultieren arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Vor allem im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zwischen Belgien und Deutschland verfügen wir über eine besondere Expertise und einschlägige Erfahrungswerte. Wir wissen, wo die Probleme liegen und wie wir diese lösen.
Lassen Sie sich bei Ihrer Tätigkeit im Ausland nicht unangenehm überraschen und vertrauen Sie deshalb auf unsere Erfahrung.
Grenzüberschreitender Handel
Wir sind ebenfalls auf die Prozessführung in grenzüberschreitenden Konstellationen spezialisiert. Innerhalb von diesen Konstellationen stellen sich regelmäßig Fragen zur Anwendbarkeit des einschlägigen Rechtssystems, Zuständigkeit der Gerichte, Anwendbarkeit Ihrer AGBs, Anwendbarkeit von Incoterms etc. Wir kennen die einschlägigen europäischen und belgischen Normen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen Ihren Kunden, Lieferanten, Subunternehmer .... durchzusetzen.